Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Troisdorfer Innenstadt
Die Troisdorfer Innenstadt setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen mit unterschiedlichen Potenzialen, aber auch Herausforderungen zusammen. Für alle Maßnahmen zur Innenstadtförderung ist eine nach Lagen differenzierte Betrachtung notwendig.
Die Fußgängerzone gilt es als Haupteinkaufslage zu stärken. Durch ein aktives Geschäftsmanagement können Hauseigentümer bei der Neubelegung ihrer Immobilien unterstützt werden. So kann Leerstand vermieden und eine attraktive Fußgängerzone geschaffen werden. Auch das durch Leerstände zum Teil gezeichnete Forum Troisdorf kann durch eine neue Nutzungskonzeption attraktiver gestaltet werden. Der Einzelhandel wird sich dabei in Zukunft wahrscheinlich auf das Erdgeschoss beschränken. Im südöstlichen Bereich der Innenstadt hat bereits ein Wandel begonnen. Der Zentrale Versorgungsbereich wurde an dieser Stelle reduziert und hat in Teilen bereits eine neue Bedeutung erlangt, wie zum Beispiel die erfolgreiche Entwicklung des Fischerplatzes als Gastronomiestandort und Treffpunkt. Ebenso hat in der westlichen Kölner Straße ein Wandel begonnen, mehrere Vorhaben haben die Bedeutung dieser Lage als attraktiver innerstädtischer Wohnstandort gestärkt.
Lagenübergreifend ergeben sich zusätzlich folgende Handlungsempfehlungen:
- Durch eine Branchenmixoptimierung lassen sich Potenziale für gezielte Neuansiedlungen realisieren.
- Eine Neubelegung der vorhanden Leerstände lässt die Innenstadt attraktiver wirken und bietet einen Einkaufsbummel ohne Unterbrechungen.
- Eine Verbesserung des Marktauftrittes einiger Geschäfte wirkt sich ebenfalls positiv auf den Erlebniswert der Innenstadt aus.
- Zudem fördert auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen des Einzelhandels den Erlebniswert. In Troisdorf ist das Hauptsaugenmerk auf Gemeinschaftsaktionen von Stadt und Einzelhandel (z.B. Stadtfeste) zu legen.
- Durch ein professionelles Marketing wird das Meinungsbild von Troisdorf als Einkaufsziel nach innen und nach außen verbessert.



Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Nebenzentrum Spich
Das Nebenzentrum Spich verfügt bereits heute sowohl über mehrere leistungsfähige Nahversorger als auch über verschiedene inhabergeführte Fachgeschäfte mit Angeboten des mittel- und langfristigen Bedarfs. Insgesamt wird von einer stabilen Versorgungssituation und einer dauerhaften Funktionstüchtigkeit des Zentrums ausgegangen. Angeregt wird, den heutigen Parkplatzes des EDEKA Marktes so zu gestalten, dass die Aufenthaltsqualität verbessert wird und ein Platz zum stärkeren Verweilen entsteht. Gleichzeitig sollten aber die vorhandenen Stellplätze erhalten bleiben, um die Erreichbarkeit der Geschäfte weiterhin sicherzustellen.

Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Nahversorgungszentren
Für den Stadtbereich Friedrich-Wilhelms-Hütte ist bereits heute eine sehr gute Nahversorgungssituation festzustellen. Mit den beschlossenen Erweiterungen (ALDI) und Neuansiedlungen (ROSSMANN, EDEKA Verbrauchermarkt) wird die Situation weiter verbessert und ein gutes Niveau erreicht.
In Sieglar hingegen ist keine ausreichende Nahversorgung gegeben. Eine Ansiedlung eines Lebensmittelanbieters ist deshalb anzustreben. Die einzige Möglichkeit einer entsprechenden Ansiedlung ergibt sich auf dem Grundstück des Pastor-Böhm-Hauses.
Die Versorgungssituation in Oberlar war zum Zeitpunkt der Erhebungen zum Einzelhandelskonzept als sehr kritisch zu bewerten. Mit der im April 2020 erfolgten Ansiedlung eines Supermarktes in dem Objekt des früheren Lebensmittelmarktes an der Sieglarer Straße konnte diese Angebotslücke wieder geschlossen werden.

Empfehlungen für den Ergänzungsstandort Im Zehntfeld und den Sonderstandort Heuserweg
Der Ergänzungsstandort Im Zehntfeld stellt ein Fachmarktzentrum mit nahversorgungsrelevanter Ergänzungsfunktion für die angrenzenden Stadtteile dar. Eine Ansiedlung von weiteren Fachmärkten ohne zentren- oder nahversorgungsrelevante Kernsortimenten wird befürwortet. Hinsichtlich der Nahversorgungsanbieter Im Zehntfeld sind geringfügige Erweiterungen im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen etc. unter der Voraussetzung, dass entsprechende Planungen nicht die bestehenden Versorgungsstrukturen in der Stadt Troisdorf sowie den angrenzenden Kommunen gefährden, zu befürworten. Die Ansiedlung von weiteren Betrieben mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten ist zum Schutze der Zentralen Versorgungsbereiche und der übrigen wohnungsnahen Nahversorgung planungsrechtlich auszuschließen.
Die Stadt Troisdorf verfügt mit dem Sonderstandort Heuserweg im Stadtteil Spich über einen als Sonderstandort zu klassifizierenden Standortbereich im Stadtgebiet. Mit seinem Angebot an Fachmärkten ohne zentren- oder nahversorgungsrelevante Sortimente übernimmt er eine wichtige Versorgungsfunktion. Im Hinblick auf eine zukünftige Entwicklung ist darauf zu achten, dass sich hier auch weiterhin keine Anbieter mit nahversorgungs- bzw. zentrenrelevanten Kernsortimenten etablieren.

Empfehlungen zur Bauleitplanung und die Genehmigungspraxis
Die Zulässigkeit für Erweiterungen bzw. Neuansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben ergibt sich zum einem aus den Vorgaben der Landesplanung und Raumordnung, die insbesondere im Landesentwicklungsplan NRW festgelegt sind. Für die Praxis der Bauleitplanung und dieBehandlung von Bauanträgen sind folgende übergeordnete Empfehlungen zur Steuerung des Einzelhandels zu beachten:
- Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten sind nur innerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche anzusiedeln. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen an nahversorgungsrelevanten Ergänzungsstandorten möglich.
- Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten sind nur in Zentralen Versorgungsbereichen zulässig.
- In GE- und GI-Gebieten ist der Handel mit nahversorgungs- / zentrenrelevanten Kernsortimenten auszuschließen. Ansiedlungen bzw. Erweiterungen von Einzelhandelbetrieben in Verbindung mit Gewerbebetrieben ist in GE-Gebieten ausnahmsweise zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- In MI-Gebieten sind Einzelhandelsnutzungen bis 800 m² Verkaufsfläche im Allgemeinen zulässig. Nur in begründeten Einzelfällen sind Einzelhandelsnutzungen in Mischgebieten generell auszuschließen.
- Bei der Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben ohne zentren- oder nahversorgungsrelevante Kernsortimente ist der Umfang der zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimente auf max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche zu beschränken.
- Maximale Verkaufsflächenfestsetzungen in den Bebauungsplänen sind bei der Begründung des Bebauungsplans durch Verweise auf die entsprechende Verträglichkeitsuntersuchung sachlich zu belegen.
- Die Stadt Troisdorf ist aufgefordert, gezielt die vorhandenen Bebauungspläne in Hinblick auf die Übereinstimmung mit den Zielen des Einzelhandelskonzeptes und ihre Rechtssicherheit hin zu überprüfen.
Empfehlungen zu weiteren Steuerungsinstrumenten
Für die Stadt Troisdorf wird der Einsatz einer Sondernutzungssatzung zur städtebaulichen Qualifizierung des öffentlichen Raums und der privaten Objekte befürwortet. Es gilt zu überprüfen, inwieweit hierbei folgende Maßnahmen unterstützend wirken können:
- Die Einrichtung eines Beirats, der neben einer beratenden Funktion im Hinblick auf die Einpassung einzelbetrieblicher Aktivitäten in den städtebaulichen Zusammenhang auch eine moderierende Rolle bei eventuell auftretenden Konfliktsituationen einnehmen kann.
- Die Einrichtung einer Initiative zur finanziellen Förderung von privaten Investitionen für die Anschaffung von Mobiliar, das den Gestaltungsvorgaben entspricht.
- Zudem ist zu prüfen, ob durch ein Gestaltungshandbuch bzw. einen -leitfaden den Gewerbetreibenden die Möglichkeiten einer Möblierung aufgezeigt wird, die den Vorgaben der Satzung entspricht. Zusammen mit entsprechenden Beratungsgespräche kann so für die Akzeptanz der Satzung geworben werden.
Darüber hinaus ist ggf. auch eine Gestaltungssatzung sinnvoll.
Für den Bereich zwischen den Straßenzügen Kölner Straße, Wilhelmsstraße und Wilhelm-Hamacher-Platz wird eine Vorkaufsrechtsatzung empfohlen. Selbige gilt es für den Ortsteil Sieglar zu prüfen. Außerdem ist die Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) als Zusammenschluß der Haus- und Grundstückseigentümer wünschenswert, welche sich in den Bereichen Werbung, Veranstaltungen, Sicherheit / Sauberkeit, Service für Hauseigentümer und Angebotsverbesserung für die Innenstadt bzw. einzelne Lagen einsetzt.

Die öffentliche Beteiligung fand vom 15.06. bis einschl. 24.07.2020 statt. Es folgt die Beratung und Beschlussfassung der politischen Gremien.